Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Inhalt:
- Kostenübernahme von bis zu 90%
- Kostenübernahme für Osteopathische Maßnahmen
- Was zahlen Privat-Patienten?
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Bei der Frage nach der Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss man grundlegend zwischen physiotherapeutischer und osteopathischer Behandlung sowie gesetzlicher und privater Krankenkasse unterscheiden.
Kostenübernahme von bis zu 90%
Physiotherapeutische Maßnahmen werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu einem Anteil von 90 Prozent der Gesamtkosten getragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein von den Krankenkassen zugelassener Arzt diese Behandlung schriftlich verordnet hat. Dabei ist es unerheblich, one es sich um den Hausarzt oder einen Facharzt handelt.
Bei solch einer Heilmittelverordnung zahlen volljährige Patienten einen Eigenanteil von zehn Prozent der Gesamtkosten sowie einmalig zehn Euro pro Rezept. Die Zuzahlung erfolgt direkt in der Praxis des Therapeuten.
Beispiel: Hat der behandelnde Arzt Krankengymnastik als Einzelbehandlung verordnet, belaufen sich die Kosten gemäß Preisliste für Physiotherapie auf 24,08 Euro. Die Zuzahlung des Patienten beträgt pro Behandlungstermin also 2,40 Euro.
Die aktuellen Preislisten für Heilmittel werden auf der Website des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) https://www.gkv-heilmittel.de/fuer_heilmittelerbringer/ heilmittelpreise/heilmittelpreise.jsp veröffentlicht.
Ist die verordnete Physiotherapie beendet, rechnet der Therapeut gegenüber der Krankenkasse des Patienten ab.
Liegen die Eigenaufwendungen eines Patienten im jeweiligen Kalenderjahr in der Summe über zwei Prozent der Bruttohaushaltseinnahmen, ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Handelt es sich bei zuzahlungspflichtigen Patienten um chronisch Kranke oder Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II, gelten eine niedrigere Belastungsgrenze. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt im Einzelfall der jeweiligen Krankenkasse.
Kostenübernahme für Osteopathische Maßnahmen
Osteopathische Maßnahmen sind grundsätzlich kein Bestandteil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenkassen. Es gibt also keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben ihr Leistungsangebot allerdings bereits für osteopathische Behandlungen geöffnet und beteiligen sich anteilig an den Kosten. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen besprechen Patienten am besten im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse.
Was zahlen Privat versicherte Patienten?
Privat versicherte Patienten zahlen die Kosten für Physiotherapie und Osteopathie zunächst selbst. Die Höhe der Kosten vereinbaren Therapeut und Patient vor Beginn der Behandlung. In welchen Fällen und zu welcher Höhe sich Patienten die Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung erstatten lassen können, hängt vom Tarif ab. Daher ist es hilfreich, im Vorfeld der Behandlung diese Fragen bei der Krankenversicherung anzusprechen und zu klären.
Kommen Patienten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Rezept zur Physiotherapie, gelten sie als Privatpatient und tragen die Kosten der Behandlung in voller Höhe selbst.